Die spanische Regierung hat landesweite Änderungen der geltenden Pflicht zur Mund- und Nasenbedeckung an spanischen Stränden erlassen.
Nach einigem Durcheinander bezüglich verschärfter Hygieneauflagen in Spanien und insbesondere auf den spanischen Inselgruppen, bestätigt eine Gesetzesänderung durch spanische Regierungsvertreter vom Donnerstagnachmittag (8. April 2021) eine Lockerung der geltenden Maskenpflicht an Küstenabschnitten. Zuerst hatte die Tagesschau berichtet. Ein Überblick.
Spanien löst Maskenpflicht auf dem eigenen Badetuch
Es ist eine heiss debattierte Thematik, die dieser Tage die Schlagzeilen bestimmt – und für einige Aufregung unter Spanien-Urlaubern sorgte, und solchen, die es bald werden wollen. Eine kurzfristige Gesetzesänderung spanischer Regierungsvertreter bringt nun Licht in das dunkle Durcheinander, die der allgemeine Buchungsboom und das damit verbundene Medieninteresse an den spanischen Balearen hinterlassen haben: Die erst kürzlich verschärfte Maskenpflicht bleibt bestehen, doch es gibt Lockerungen für Badegäste an den spanischen Stränden.
Wer sich ausschliesslich auf seinem eigenen Badetuch aufhält, in einer “dringend notwendigen Situation” Nahrung oder Getränke konsumiert, oder sich beim Schwimmen im Wasser befindet, darf künftig auf das Tragen der Maske verzichten. Dies gilt immer dann, wenn sich Personen mit einem Abstand von mindesten 1,5 Meter zueinander aufhalten (können). Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten hervor, wie unter anderem die Tagesschau berichtet. Beteiligt an den Gesprächen vom Donnerstagabend waren neben Regierungsmitgliedern auch Vertreter der insgesamt 17 spanischen Regionen.
Fazit zur Lockerung der Maskenpflicht an Spaniens Stränden
Wie wir vor wenigen Tagen bereits berichteten, hatten zuständige Regierungsvertreter zuvor bereits eine Lockerung der Maskenpflicht auf der balearischen Insel Mallorca beschlossen, nachdem die kurzfristig rasant steigende Anzahl an Touristen auf der beliebten Ferieninsel medial breit debattiert worden war – und das trotz stabilen Infektionsgeschehens. Mit der nun verkündeten Gesetzesänderung weitet sich die auf der Insel bereits geltende Ausnahme der Maskenpflicht auf Badetüchern und Strandliegen, sowie in anderen ausgewählten Situationen und bei gleichbleibendem Mindestabstand landesweit aus.