Die Slot-Regelungen innerhalb der Europäischen Union werden bis 24. Oktober ausgesetzt werden – die entsprechende Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten ist am heutigen Montag bei der EU-Kommission eingegangen. Die Regelung gilt auch für die Schweiz.

Slots sind für Fluggesellschaften die mitunter wertvollsten “Güter” in der Welt der Luftfahrt. An vielen wichtigen internationalen Drehkreuzen ist die Zahl der Landerechte begrenzt und entsprechend rar. In vielen Ländern sind die genauen Regeln zum Erhalt von Slots zwar unterschiedlich, üblich ist allerdings, dass Airlines einen Slot aktiv nutzen müssen, um die Landerechte zu halten. Eine Änderung dieser Regel hatten mehrere Mitgliedsstaaten und Airlines schon vor knapp zwei Wochen gefordert – mittlerweile wurde diese beschlossen.

Airlines müssen Slots üblicherweise zu 80 Prozent nutzen

In der Europäischen Union gilt eine Regelung, zu der Slots mindestens zu 80 Prozent genutzt werden müssen, ansonsten verfallen diese. Vergeben werden die Slots dabei üblicherweise nach einem System, das die Relevanz der Airline am entsprechenden Flughafen genauso wie andere Faktoren einberechnet. Teilweise gibt es auch Verlosungen. Einen Kauf und Verkauf von Slots gibt es an den meisten Airlines in der Europäischen Union und auch in der Schweiz nicht. Anders ist dies etwa in Großbritannien, wo Slots am Flughafen London Heathrow verkauft und gekauft werden können – oftmals für viele Millionen Pfund. Auch hier sind Ausnahmeregelungen aufgrund der aktuellen Situation geplant, damit Airlines nach der Krise weiterhin ihre Landerechte nutzen können.

Dies ist auch deshalb geboten, weil viele Airlines zum Schutz ihrer wertvollen Slots sogenannte Geisterflüge durchgeführt haben. Um die Slots nicht zu verlieren haben Fluggesellschaften im Rahmen derer einfach Maschinen leer von einem zum anderen Flughafen bewegt. Da allerdings generell aktuell kaum eine Airline überhaupt noch Flüge anbietet, würden in den nächsten Wochen und Monaten voraussichtlich fast alle Landerechte verloren gehen. Die bisherige Regelung erscheint in Zeiten des Coronavirus schlichtweg nicht mehr haltbar. Entsprechend hat die EU-Kommission reagiert und eine Änderung auf den Weg gebracht. Dieser haben die Mitgliedsstaaten nun zugestimmt, sodass sich Fluggesellschaften – und damit auch die Swiss und andere Airlines in der Schweiz – zumindest eine Sorgeweniger machen müssen.

Rückwirkende Sonderregelung mit Gültigkeit bis 24. Oktober

Geeignet haben sich die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten schlussendlich auf eine längere Frist zur Aussetzung der Regelung. Nachdem ursprünglich der 30. Juni im Raum gestanden hatte, wird die Regelnung nun sogar bis zum 24. Oktober 2020 ausgesetzt. Zudem gilt die Regelung rückwirkend ab dem 23. Januar 2020 und schützt somit auch die Airlines, die ihre Flüge auf bestimmten Rotationen bereits eingestellt haben. Geltung hat diese Neuregelung nicht für die Europäische Union, sondern auch für andere Mitglied der sogenannten europäischen Vereinigung der Slot-Koordinatoren. Hierzu gehört unter anderem die Schweiz, in der Politiker eine entsprechende Regelung ebenfalls bereits angestrebt haben.

Die Ausnahmeregleung sieht vor, dass die sogenannte “use it or lose it”-Regelung nicht mehr gilt und die Slots trotz des Wegfalls der Flüge weiterhin bei den Airlines verbleiben. Gerade für Airlines, die viele attraktive Landerechte halten, ist eine solche Ausnahme sehr wichtig, um den Betrieb nach der Krise schnell wieder auf ein vergleichbares Niveau zu bringen. Eine wichtige Rolle spielen auch die rückwirkenden Ausnahmeregelungen für bislang für Flüge nach China genutzte Slots – diese waren teilweise schon im Januar nicht mehr möglich, weswegen Airlines wichtige Landerechte verloren hätten.

Fazit zur Aussetzung der Slotregelungen

Sicherlich ergibt die “use it or lose”-Regelung in normalen Zeiten Sinn, damit Airlines ungenutzte Slots nicht einfach halten, um anderen Airlines den Zugang zu diesen zu verwehren. Aktuell allerdings ist eine Ausnahme definitiv eine gute Sache, denn aufgrund von Einreisebeschränkungen und dem Wegfall der nahezu gesamten Nachfrage, ergeben Flüge schlichtweg keinen Sinn mehr – aus einer Umwelt- genauso wie aus einer wirtschaftlichen Perspektive. Positiv fällt auf, dass die Neuregelung schnell und einfach umgesetzt wurde und sowohl rückwirkend als auch mit längerer Frist in die Zukunft gilt und somit Airlines zumindest eine Sorge nimmt.

Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels in aller Welt. Auf der Suche nach neuen Erlebnissen hat Moritz schon dutzende Airlines getestet und mehr als 100 Städte erkundet. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen Erlebnissen & Tipps teilhaben!

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