Nachdem die beiden nationalen Airlines TAP Air Portugal und KLM coronabedingte Staatshilfen in Milliardenhöhe erhalten sollten, klagte Europas grösster Billigfluganbieter Ryanair – mit Erfolg: Die Staatshilfen werden vor Gericht für nichtig erklärt.

Aufgrund der Buchungstiefstände während des vergangenen Krisenjahres 2020 stellten sowohl die nationale Airline Portugals, TAP Air Portugal (TAP), als auch die der Niederlande KLM Royal Dutch Airlines (KLM) Anträge auf finanzielle Überbrückungshilfen. Jetzt erklärte das Gericht der Europäischen Union die Hilfsanträge für nichtig und befürwortet somit die Klage seitens Ryanair gegen die beiden Airlines, wie unter anderem aerotelegraph berichtet.

Finanzielle Überbrückungshilfen für TAP entfallen

Das Gericht der Europäischen Union erklärte nach dem neusten Urteil die milliardenschweren Hilfsgelder für TAP und KLM für nichtig. Diese beantragten bereits vor einiger Zeit Überbrückungshilfen, um die Folgen der Corona-Tiefstände zu überbrücken. Für TAP belief sich die Summe der Hilfsgelder dabei auf rund 1,2 Milliarden Euro. Mit der Begründung wettbewerbsverzerrender Massnahmen klagte der Low-Cost-Carrier Ryanair bereits in der Vergangenheit vermehrt gegen die Hilfsgelder – zuletzt mit Erfolg.

Demnach erklärt das Gerichtsurteil die finanzielle Hilfe für TAP für nichtig und bezieht sich dabei insbesondere auf die Aktionäre der nationalen Airline Portugals. Dem Urteil zu Folge geht aus dem damaligen Antrag nicht deutlich genug hervor, welches Ausmass die coronabedingten Schäden zu diesem Zeitpunkt wirklich annahmen und ob diese nicht auch von den Aktionären hätten getragen werden können. Aktuell steht die Airline somit vor enormen Hürden, da voraussichtlich auch dieses Jahr weitere Unterstützungsgelder benötigt werden. Die weiteren Entwicklungen und Reaktionen seitens TAP bleiben mit Spannung abzuwarten, denn sonst droht der Airline ein umfassendes Prüfverfahren.

Überbrückungshilfen für KLM ebenfalls abgewiesen

Auch die nationale Airline der Niederlande KLM bekam vom Staat eine Zusage über ein Darlehen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Diese coronabedingten Hilfsgelder fallen ebenfalls unter das Gerichtsurteil und werden somit für nichtig erklärt. Problematisch war im Fall von KLM die Schwesterairline Air France. Diese hatte bereits zuvor staatliche Hilfsgelder bekommen. Aktuell kann KLM nicht ausreichend belegen von diesen Hilfsgeldern nicht auch profitiert zu haben, wodurch der Anspruch auf das aktuelle Darlehen entfallen würde.

Fazit zum Gerichtsurteil

Ryanair kann letztendlich vorerst einen Erfolg mit den Klagen gegen die Staatshilfen der beiden nationalen Airlines TAP und KLM verzeichnen. Vorerst werden die coronabedingten Überbrückungsgelder für nichtig erklärt und umfassende Prüfungen eingeleitet. Für die finanziell geschwächten Airlines sicherlich ein herber Rückschlag, vor allem im Hinblick auf die weiteren benötigten Hilfsgelder auch im aktuellen Jahr.

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