Österreich setzt erneut Länder auf die Liste des Einreisebanns, wodurch Flag-Carrier Austrian Airlines gezwungen wird, etliche Flugverbindungen kurzfristig zu streichen.
Das österreichische Gesundheitsministerium hat seine Liste der Landeverbote um verschiedene Länder erweitert. Seit diesem Donnerstag dürfen unter anderem Flüge aus folgenden Ländern nicht mehr in Österreich landen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Ägypten, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien und Serbien.
Austrian übt Kritik: “Extrem kurzfristige Wirkung”
Auch die Landeverbote für Flugzeuge aus Grossbritannien, Schweden und der Ukraine wurden verlängert. Das Dekret ist zunächst bis zum 31. Juli gültig. Aufgrund des offiziellen Verbots ist Austrian Airlines gezwungen, alle Flüge zwischen Wien und den folgenden Destinationen im Zeitraum vom 16. bis zum 31. Juli 2020 zu streichen: Belgrad, Bukarest, Kairo, Kiew, London, Podgorica, Pristina, Sarajevo, Sibiu, Skopje, Sofia, Stockholm, Tirana und Varna. Austrian Airlines zeigte sich ob des Vorgehens der Regierung nicht begeistert und so kommentierte Airline-CCO Andreas Otto den Schritt wie folgt:
“Natürlich verstehen wir, dass die Gesundheit in der gegenwärtigen Situation oberste Priorität hat. Es bleibt ein gemeinsames Ziel, die Pandemie einzudämmen. Allerdings sind pauschale Reiseverbote für ganze Länder – mit extrem kurzfristiger Wirkung – eine enorme Herausforderung für uns und unsere Gäste. Wir setzen uns für eine einheitliche und stabile Reisepolitik innerhalb der EU ein, um die Drehscheibenfunktion Wiens langfristig nicht zu schwächen. Geschäftsreisende und andere Umsteigepassagiere werden sonst alternative Wege finden, um Langstreckenziele zu erreichen.”
Ausserdem fügte Otto hinzu, dass man durchaus bestrebt mit, zusammen mit den Behörden und dem Flughafen in Wien eine Lösung für den Umsteigeverkehr zu finden, um “unkontrollierte Einreisen so schnell wie möglich zu verhindern”, so der CCO der Austrian Airlines weiter.
Passagiere, deren Flüge gestrichen wurden und die von den Umbuchungsmöglichkeiten keinen Gebrauch machen wollen, können über das Online-Formular auf der Website von Austrian Airlines eine Rückerstattung beantragen. Passagiere, die ihren Flug zu einem späteren Zeitpunkt antreten möchten, haben verschiedene Umbuchungsmöglichkeiten und können ihre umgebuchte Reise bis Ende 2021 antreten. Auf der Website von Austrian Airlines finden Fluggäste aktuelle Informationen über die aktuellen Entwicklungen.
Fazit zum Vorgehen des österreichischen Gesundheitsministeriums
Wenngleich Gesundheit immer vorgehen sollte, ist die Kritik seitens Austrian Airlines dennoch nachvollziehbar. Schliesslich scheint die Entscheidung des Gesundheitsministeriums sehr plötzlich zu kommen und gilt dabei ausserdem lediglich zunächst bis zum 31. Juli, was den Eindruck vermittelt, dass die Spanne des Banns zu kurz sei, um überhaupt Wirkung zeigen zu können. Ob diese Banne darüber hinaus verlängert werden, bleibt abzuwarten.