Nach langem hin und her konnte sich das Parlament bei den neuen Sicherheitsregeln in der Luftfahrt einigen – jetzt folgt die Schlussabstimmung.

Die neuen Sicherheitsregeln in der Schweizer Luftfahrt sind bereits seit längerem ein Thema. Dies unter anderem aufgrund der Übernahme eines EU-Erlasses durch die Schweiz. Nachdem die Kammern sich im ersten Schritt uneinig waren, konnten sie sich nun auf neuen Sicherheitsregeln für die Luftfahrt einigen. Als letzter Schritt werden die besprochenen Regeln in die Schlussabstimmung gesendet, wie cockpit.aero berichtet.

Freiwilliges Melderecht nun auch beim Nationalrat angenommen

Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, sind im Luftfahrtgesetz beispielsweise Vorgaben über Notlandungen oder Meldesystem für besondere Ereignisse festgehalten. Durch die Schweizer Übernahme eines EU-Erlasses hat der Bundesrat am 5. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) eröffnet. Dabei geht es konkret um die Früherkennung von möglichen psychischen Erkrankungen von Pilotinnen und Piloten sowie Fluglotsen. Zudem auch um die jederzeitige Durchführung von Alkoholkontrollen bei Flugbesatzungsmitgliedern ermöglichen.

Die beiden Kammern waren sich bereits seit längerem einig über die verschärften Alkoholkontrollen beim Flugpersonal. Während das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) aktuell nur auf Verdacht Kontrollen durchführen darf, soll sie dies zukünftig jederzeit machen können. Auch bei der Funksprache bei Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) waren sich die Räte einig. Neben Englisch können diese neu wieder in ihrer ortsüblichen Landessprache kommunizieren.

Dagegen war sich der Stände- und Nationalrat anfänglich uneinig über das freiwillige Melderecht für medizinisches Fachpersonal. Nachdem der Nationalrat diesen Punkt zuerst aus der Vorlage streichen wollte, schliessen sie sich nun dem Ständerat an. Die neue Regel besagt, dass Arztpersonen in Zukunft bei “medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal das Recht haben, eine Meldung ans BAZL” machen können. Dadurch besteht die Hoffnung psychische sowie körperlich Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Des Weiteren solle dadurch notwendige Massnahmen ergriffen werden können, womit Passagieren eine höhere Sicherheit an Bord ermöglicht werden sollte, so travelnews.ch.

Fazit zu den neuen Sicherheitsbestimmungen in der Schlussbestimmung

Die Revision vom Luftfahrtgesetz geht in die letzte Runde. Nachdem sich der Ständerat und der Nationalrat anfangs uneinig über die freiwillige Meldepflicht waren, stimmt die grosse Kammer nun auch dem freiwilligen Melderecht zu. Als letzter Schritt gehen die neuen Sicherheitsbestimmungen in die Schlussbestimmung.

Autorin

Grossgeworden in einer Swissair-Familie, wurde Livia die Liebe zum Reisen quasi in die Wiege gelegt. Nichts macht die gebürtige Zürcherin so glücklich, wie auf Reisen zu sein, darüber zu schreiben und recherchieren. Begleitet Livia auf reisetopia quer durch die Welt!

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