Die Forderung nach einer Verschärfung der „Flughafen Nachtruhe Initiative“ wurde abgelehnt.
Nach der Ankündigung von American Airlines, die Strecke zwischen Dallas und Zürich wieder aufzunehmen, rückt der Flughafen Zürich erneut in den Fokus. Diesmal geht es jedoch nicht um neue Flugverbindungen, sondern um den nächtlichen Betrieb am Flughafen. Eine Verschärfung der Nachtflugregelungen sowie eine Verkürzung der Betriebszeiten fanden im Zürcher Kantonsrat keine Mehrheit, wie Aviation Direct berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zürcher Kantonsrat lehnt die Nachtruhe Initiative für den Flughafen deutlich ab
- Das Parlament will die internationale Erreichbarkeit und den Drehkreuzbetrieb sichern
- Der Gegenvorschlag fand im Parlament eine Mehrheit
Klar abgelehnt
Bereits am 15. April 2024 wurde die „Flughafen Nachtruhe Initiative“ im Kanton Zürich eingereicht. Die Volksinitiative fordert eine deutliche Verschärfung der Nachtflugregelungen sowie eine Verkürzung der Betriebszeiten des Flughafens Zürich.
Der Zürcher Kantonsrat hat die „Flughafen Nachtruhe Initiative“ mit 171 zu fünf Stimmen klar abgelehnt. Die Mehrheit begründete ihre Entscheidung mit der Bedeutung des Flughafens Zürich für den Drehkreuzbetrieb und die internationale Erreichbarkeit. Darüber hinaus seien die Forderungen der Initiative nach Ansicht des Parlaments nicht mit dem Bundesrecht vereinbar.
Lukas Brosi, CEO des Flughafens Zürich, äusserte sich zu der Entscheidung wie folgt:
Das überaus deutliche Nein des Kantonsrats zeigt eindrücklich, dass der Kantonsrat den Drehkreuzbetrieb und die interkontinentale Anbindung der Schweiz nicht schwächen will. Es ist ein starkes Bekenntnis zu den heute geltenden Betriebszeiten von 6:00 – 23:30 Uhr. Bereits heute verfügt der Flughafen Zürich im europäischen Vergleich über die kürzesten Betriebszeiten und die tiefste Kapazität aller Lufthansa-Drehkreuze. Die Initiative würde der Erreichbarkeit der Schweiz massiv schaden.
Lukas Brosi, CEO der Flughafen Zürich AG
Im Zuge der Ablehnung der Initiative kam es jedoch zur Annahme eines von der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) ausgearbeiteten Gegenvorschlags. Dieser sieht unter anderem verschärfte behördliche Kontrollen sowie eine erweiterte Berichterstattung über Verspätungen in den Abendstunden vor. Die Flughafen Zürich AG steht dem Gegenvorschlag kritisch gegenüber. Nach Ansicht der Betreibergesellschaft würde dieser vor allem zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen, ohne die strukturellen Ursachen von Verspätungen im europäischen Luftverkehr wirksam zu beheben.
Tritt der Gegenvorschlag in Kraft, wird die Flughafen Zürich AG Verstösse gegen die bundesrechtliche Nachtflugordnung sowie entsprechende Ausnahmen künftig auch den kantonalen Behörden melden. Wird die Initiative nicht wie angekündigt vom Initiativkomitee zurückgezogen, entscheidet letztlich das Zürcher Stimmvolk über die Vorlage.