Diverse Klimaaktionen an deutschen Flughäfen haben in letzter Zeit zu Diskussionen für entsprechende Strafen der Störungen geführt. Nun werden härtere Massnahmen für diese Art von Protesten gefordert.

Aus gegebenem Anlass wurde die Diskussion um Strafen für Klima-Protestaktionen von Gruppen wie der “Letzten Generation” wieder entfacht. Ende letzten Jahres kam es vermehrt zu Blockaden deutscher Flughäfen, im Mai wurde ein Privatflugzeug am Flughafen Berlin-Brandenburg mit oranger Farbe besprüht. Der deutsche Bundesverkehrsminister fordert laut aero.de jetzt härtere strafrechtliche Folgen.

“Empfindliche Freiheitsstrafe” nicht unter sechs Monaten

In den vergangenen Monaten kam es vermehrt zu Protestaktionen von Klimaaktivisten an deutschen Flughäfen. Die Strafen für solche Protestaktionen sollen gravierendere Konsequenzen für Wiederholungstäter haben. Dies forderte der deutsche Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), der eine sogenannte “empfindliche Freiheitsstrafe” fordert, die nicht unter sechs Monate liegen soll. Dies soll für Wiederholungstäter gelten, die den Betrieb von Flughäfen beeinträchtigen. Konkret sollen “Straftäter, die im laufenden Gerichtsverfahren ankündigen, erneut Straftaten zu begehen” höher bestraft werden, wie Wissing gegenüber der BILD verlauten lässt. Bisher ist die Gesetzeslage, was die Störung vom Flugbetrieb in solchen Fällen anbetrifft, wohl unklar.

Portrait Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr

Der Verkehrsminister fordert auch die Flughäfen und Fluggesellschaften dazu auf, die Sanktionen gegen die Täter durchzusetzen. Am Flughafen Hamburg hatten im Juli sogenannte “Klimakleber” den Flugverkehr eingestellt, selbes erfolgte auch am Flughafen Düsseldorf. Dieser plant, die Gruppierung Letzte Generation nun auf Schadensersatz in Millionenhöhe zu verklagen, so auch diverse Fluggesellschaften wie Eurowings, Condor und Tuifly.

Bereits im November letzten Jahres hatte die deutsche Klimaaktivistengruppe Letzte Generation damit gedroht, Flughäfen in Deutschland lahmzulegen. Wenig später wurde die Drohung in die Tat umgesetzt und die Autobahnauffahrt zum BER wurde blockiert. Ausserdem kam es zu Blockaden auf dem Rollfeld des BER, was den Betrieb für eineinhalb Stunden lahmgelegt und den Flugbetrieb massiv beeinträchtigt hatte. Die Lufthansa und der BER forderten daraufhin Schadensersatz von den Aktivisten, jüngsten Berichten zufolge soll die Geldstrafe noch höher ausfallen. Auch eine Landebahn am Flughafen München wurde von Mitgliedern der Letzten Generation im letzten Jahr blockiert.

Fazit zur potenziellen Freiheitsstrafe für Klimaaktivisten

Laut Verkehrsminister Wissing soll es bald gravierendere Konsequenzen für wiederholte disruptive Aktionen an Flughäfen geben. Was neben den Strafen für solche Protestaktionen jedoch eher weniger diskutiert wird, sind die Sicherheitslücken an Flughäfen, die solche Proteste anscheinend möglich machen. Mir stellt sich die Frage, ob sich der Fokus der Diskussion um diese Art von Protestaktionen wirklich primär um die strafrechtlichen Konsequenzen drehen sollte, oder ob wir hier über einen entscheidenden Aspekt hinwegsehen.

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