Seit dem 20. Juli müssen alle in Tahiti eintreffenden Passagiere eine Gesundheitssteuer zahlen, um einen Beitrag zu den entstehenden Kosten der lokalen Gesundheitsbehörden zu leisten.

Reisende, die künftig Französisch-Polynesien besuchen möchten, müssen seit dem 20. Juli noch tiefer in die Taschen greifen, denn alle eintreffenden Touristen in Tahiti sollen mit Steuergeldern die lokalen Gesundheitsämter finanziell unterstützen und damit einen Beitrag zur Kostendeckung für die anfallende Gesundheitsüberwachung leisten. Dies ging aus einer erst kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung seitens Tahiti Tourisme hervor.

Neue Steuer in Höhe von bis zu 110 Schweizer Franken

Die notwendigen Corona-Tests sowie die Verwaltung von Passagierdaten, die infolge des Tourismus-Neustarts in Französisch-Polynesien wieder anfielen, kosten die lokalen Gesundheitsämter Unsummen an Geld. Aus diesem Grund hat Tahiti Tourism ab dem 20. Juli die Einführung einer Gesundheitssteuer festgelegt, mit derer die Kosten der Ämter für die sanitären Überwachungsmassnahmen gedeckt werden sollen.

Für geimpfte Reisende beträgt diese Abgabe 5.000 cfp, umgerechnet also etwa 44 CHF. Bei ungeimpften Menschen fällt die Steuer mit 12.000 cfp, umgerechnet also etwa 110 CHF, deutlich höher aus. Ausgenommen von den Regelungen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren, Studenten mit Wohnsitz in Französisch-Polynesien, Personen, die von einer medizinischen Evakuierung zurückkehren, Begleitpersonen von Personen, die von einer medizinischen Evakuierung zurückkehren sowie Seeleute und Angehörige der Gesundheitsberufe mit Wohnsitz in Französisch-Polynesien, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit einem Zwischenstopp ausserhalb von Französisch-Polynesien von höchstens sieben Tagen reisen.

Die neue Steuer muss vor der Abreise beim Einchecken auf der ETIS-Plattform der Regierung online bezahlt werden. Die Regierung von Französisch-Polynesien verlangt von allen Reisenden, die auf dem Luftweg nach Französisch-Polynesien einreisen, die Vorlage eines Formulars zur Gesundheitsvorsorge. Dieses Formular muss zwischen 30 Tagen und spätestens sechs Tagen vor der Abreise ausgefüllt werden, um eine Reisegenehmigung zu erhalten. Reisende, die sich bereits auf der staatlichen Plattform ETIS registriert haben und ihre Quittung bereits erhalten haben, müssen dies nicht erneut tun und sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen.

Die Delta-Variante wütet auch in Französisch-Polynesien

Das Infektionsgeschehen in Französisch-Polynesien ist derzeit schwankend, da innerhalb von 24 Stunden satte 32 neue Fälle von Kontaminationen registriert wurden. Bis heute gibt es insgesamt 138 aktive COVID-19-Fälle, wie kürzlich von Outre-mer la 1ère berichtet wurde. Die Delta-Variante ist natürlich ein mitbestimmender Faktor.

Aufgrund dessen appelliert der Präfekt Dominique Sorain in einer offiziellen Pressemitteilung infolge der steigenden Zahlen erneut an die Vernunft und Wachsamkeit der Menschen in Französisch-Polynesien. Auch wird in der Mitteilung an die Maskenpflicht in Bereichen mit hoher Personenkonzentration und in Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, erinnert. In Bars und Restaurants gibt es jedoch keine Begrenzung mehr für die Anzahl an Personen pro Tisch und auch die Abstandsregelung von einem Meter zwischen den jeweiligen Tischen wurde aufgehoben. Diskotheken bleiben allerdings weiterhin geschlossen.

Fazit zur neuen Gesundheitsteuer in Französisch-Polynesien

Aufgrund der Ausbreitung der Delta-Variante befürchtet die französisch-polynesische Regierung, dass sich die gesundheitliche Situation mit der Ankunft von Touristen weiter verschlechtern wird. Die neue Gesundheitssteuer soll nun finanzielle Abhilfe leisten und die mit Tests und Dokumenten anfallenden Kosten der Gesundheitskrise decken. Für eine Reisegruppe oder Familie kann eine Reise nach Französisch-Polynesien daher allerdings teuer werden.

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