Da die aktuelle Lage der Pandemie sich verschärft, hat Frankreich angekündigt, neue Länder auf seine Liste der “unter Beobachtung” stehenden Länder zu setzen – mit dabei die Schweiz.

Um die Gesundheitslage in den verschiedenen Ländern der Erde leicht unterscheiden zu können, stuft Frankreich die Länder in drei Farben ein: grün, orange und rot. Im Moment befinden sich alle Länder der Europäischen Union (EU) auf der grünen Liste, obwohl einige von ihnen heute “unter Beobachtung” stehen.” Ungeimpfte Reisende können sich also frei in der EU bewegen, sind aber gezwungen, weniger als 24 Stunden vor der Einreise nach Frankreich einen Test durchzuführen, wenn sie in bestimmte Länder reisen, die als Risikoländer eingestuft werden.

Schweiz steht “unter Beobachtung”

Seit dem 22. November müssen nicht geimpfte Personen, die aus der Schweiz, Luxemburg und Polen ins französische Mutterland reisen wollen, einen Test vorlegen, der weniger als 24 Stunden zurückliegt. Dies geht aus einem Erlass vom 19. November hervor, der im Journal Officiel veröffentlicht wurde. Folgende Regel schreibt die französische Botschaft, die ausschliesslich für Ungeimpfte gültig ist:

Alle Reisenden aus der Schweiz über 12 Jahren und 2 Monate müssen einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorweisen können, der höchstens 24 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde. (statt 72 Stunden)

Ambassade de France en Suisse et au Liechtenstein
Reisen nach Frankreich sind per 22. November für ungeimpfte Schweizer nur mit Test möglich

Diese drei Länder reihen sich in eine wachsende Liste von Ländern ein, die als “unter Beobachtung” gelten, für die diese Verpflichtung bereits in Kraft ist: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich.

Die Testpflicht betrifft jedoch nicht die Reisen von Berufskraftfahrern in Ausübung ihrer Tätigkeit und die folgenden Reisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden in einem Umkreis von 30 Kilometern um den Wohnort und Geschäftsreisen, “deren Dringlichkeit oder Häufigkeit mit der Durchführung eines Tests oder einer Vorsorgeuntersuchung unvereinbar ist”, erläutert die Regierung im Einzelnen.

Es ist zu beachten, dass eine Testpflicht auch für Länder gilt, die sich auf der grünen Liste befinden und nicht unter Beobachtung stehen. Wenn ein ungeimpfter Reisender aus einem Land auf der grünen Liste zurückkehrt, ist er gezwungen, einen PCR- oder Antigen-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder eine Genesungsbescheinigung, die älter als elf Tage und jünger als sechs Monate ist. 

Fazit zu den von Frankreich vorgeschriebenen Tests für ungeimpfte Schweizer

Da sich die Gesundheitslage in Europa verschlechtert, zieht Frankreich die Zügel an. Ungeimpfte Reisende aus 20 europäischen Ländern, zuletzt aus der Schweiz, Polen und Luxemburg, werden gezwungen, spätestens 24 Stunden vor ihrer Einreise nach Frankreich einen Test durchzuführen.

Autorin

Als leidenschaftliche Reisende ist Vicky ständig auf der Suche nach neuen Ländern und Kulturen, die sie entdecken und in die sie eintauchen kann. Hier und auf der französischen Seite suitespot.fr teilt sie mit Euch ihre Erfahrungen und Tipps!

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