Passagiere, die vom Flughafen Zürich abfliegen, dürfen ab dem 26. Juni 2026 Flüssigkeitsbehälter von bis zu zwei Litern im Handgepäck mitführen.
Am Flughafen Zürich kommt es ab dem 26. Juni 2026 zu einer grundlegenden Veränderung der Flüssigkeitsobergrenze für das Handgepäck. Das bestätigte der Flughafen selbst in einer Pressemitteilung. Statt der bisher erlaubten 100 Milliliter pro Behälter sind dann Flüssigkeitsbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern erlaubt. Auch elektronische Geräte dürfen fortan im Handgepäck verstaut bleiben. Die Regelung gilt allerdings ausschliesslich für lokal abfliegende Reisende, die ab Zürich fliegen und im Sicherheitskontrollgebäude (SKG) kontrolliert wurden.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Flughafen Zürich wird die Flüssigkeitsobergrenze erhöht
- Künftig sind dann Flüssigkeitsbehälter von bis zu zwei Litern erlaubt
- Die Änderung tritt ab dem 26. Juni 2026 in Kraft
Bis zu zwei Liter Flüssigkeit im Handgepäck erlaubt
Wer seine Reise ab Zürich antritt, dem wird die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ab dem 26. Juni 2026 künftig deutlich erleichtert. Statt die Flüssigkeiten in Behälter mit einem Volumen von 100 Millilitern umfüllen zu müssen, dürfen Passagiere künftig Behälter mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen.
Ermöglicht wird die neue Regel durch neue CT-Scanner, die eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks durchführen können. Dadurch werden nicht nur Flüssigkeiten, sondern auch elektronische Geräte erfasst.
Als Folge dessen müssen weder Flüssigkeiten noch elektronische Geräte bei künftigen Sicherheitskontrollen (ab dem 26. Juni 2026) aus dem Gepäck geholt werden. Allerdings gilt diese Regelung nicht für doppelwandige Flaschen, wie zum Beispiel Thermoflaschen. Diese müssen vorab geleert werden.
Neue Regelung gilt nur für lokal abfliegende Passagiere
Der Flughafen Zürich weist auch darauf hin, dass die neue Regelung zu Flüssigkeitsbehältern und elektronischen Geräten nur für bestimmte Reisende gilt. Hierbei handelt es sich um lokal abfliegende Passagiere, die ihren Flug in Zürich antreten und vor Abflug die Kontrolle im Sicherheitskontrollgebäude (SKG) passiert haben.
Für Transferpassagiere sowie einige Spezialprozesse gilt dagegen zunächst noch die bisherige Regelung. Das bedeutet, dass Flüssigkeiten in Behältern bis maximal 100 Millilitern mitgeführt werden dürfen, die wiederum in einem transparenten, wiederverschliessbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter verpackt werden müssen.
Es ist möglich, dass die neue Regelung zu einem späteren Zeitpunkt auch für Transferpassagiere eingeführt wird. In ihrer Mitteilung spricht die Presseabteilung des Flughafen Zürich davon, dass die neue CT-Technologie in diesem Bereich “noch nicht” eingeführt wurde. Die Einführung zu einem späteren Zeitpunkt erscheint daher jedoch möglich.