Direkt am 1. Januar 2021 treten landesweit die neuen Fahrgastrechte in Kraft. Damit bekommen Reisende fortan bei Zugverspätungen Entschädigungen gezahlt.
Auch wenn der Zugverkehr in der Schweiz in der Regel als relativ zuverlässig gilt, haben das Parlament und der Bundesrat entschieden, die Fahrgastrechte für Bahnfahrende insbesondere bei Verspätungen zu stärken. Unter dem Namen “Kundenfreundliche Fahrgastrechte” hat die Alliance SwissPass, die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs der Schweiz, nun noch einmal konkretisiert und zusammengefasst, was das für die Kunden konkret bedeutet. Ein Überblick.
Bis zu 50 Prozent Entschädigung bei über zwei Stunden Verspätung
Die neuen Anpassungen der Fahrgastrechte sollen das Bahnfahren noch angenehmer machen beziehungsweise unangenehme Situationen entsprechend entschädigen. Dazu treten am 1. Januar 2021 neue Regelungen in Kraft. Hat ein Zug mehr als eine Stunde Verspätung, steht den Gästen eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Billetpreises zu – bei mehr als zwei Stunden sind es sogar 50 Prozent. Dies gilt, solange der auszuzahlende Betrag über 5 Franken liegt.
Für Abonnenten und Abonnentinnen gibt es eine extra Regelung, denn hier kann die oben genannte Regelung verständlicherweise keine Anwendung finden. Für sie gibt es daher bereits ab einer Stunde Verspätung den Tageswert des Abonnements zurückerstattet. Auch wenn es in der Verordnung des Bundesrates explizit ausgeschlossen war, setzte SwissPass die gesamten Rechte auch auf Fahrten im öffentlichen Seilbahn- und Schiffsverkehr um, sodass die Fahrgastrechte einheitlich und umfassend gestärkt werden.
Anträge können online und bei Verkaufsstellen eingereicht werden
Möchten Reisende nach einer Verspätung ihre Rechte geltend machen, können sie sich dafür an jede Verkaufsstelle der Transportunternehmen wenden oder online einen Antrag einreichen. Die Anträge werden dann zentral von der SBB bearbeitet, die dafür von SwissPass beauftragt wurde.
Dass das Konzept funktionsfähig ist, wurde im Herbst dieses Jahres in einer vierwöchigen Pilotphase unter realen Bedingungen getestet. Dabei traten wenige Schwierigkeiten auf, die meisten Entschädigungsanträge konnten automatisiert beantragt werden. Daher sieht man der vollumfänglichen Einführung des neuen Prozesses ab 1. Januar 2021 positiv entgegen.
Fazit zur Verbesserung der Fahrgastrechte
Das Inkrafttreten der kundenfreundlichen Fahrgastrechte zum 1. Januar 2021 sind durchaus positive Nachrichten für Personen, die viel Zug fahren und somit das ein oder andere Mal Verspätungen erlebten. Sicherlich bleiben diese ärgerlich, wenn jedoch eine finanzielle Entschädigung geboten wird, ist der Ärger vielleicht etwas besser zu ertragen. Auch, dass die Anträge online eingereicht werden können und nicht über den umständlicheren Postweg laufen müssen, ist zu bergüssen, da es den Prozess wesentlich vereinfacht.