Der Bundesrat erleichtert Touristinnen und Touristen den Zugang zu einem Schweizer COVID-Zertifikat. Dies ist speziell für Personen hilfreich, die einen von der WHO – nicht aber von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder von Swissmedic – anerkannten Impfstoff erhalten haben.

Seit dem 11. Oktober hat der Bundesrat die nationale Zertifikats-Anmeldestelle für Touristinnen und Touristen in der Schweiz eröffnet. Dort können Reisende für 30 Schweizer Franken einen Schweizer COVID-Pass erhalten, wenn sie eine respektive beide Impfungen von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder von Swissmedic zugelassenen Impfstoffen vorweisen können. Dies passt der Bundesrat per 16. November an. Neu werden auch die Impfstoffe akzeptiert, die von der WHO zugelassen sind, so htr hotel revue.

Aktuell profitieren Touristen mit chinesischen Impfstoffen

Der Bundesrat beschliesst zusätzlich zur nationalen Zertifikats-Anmeldestelle ein weiteres COVID-Zertifikat einzuführen. Dies soll Touristinnen und Touristen den Zugang zu Schweizer Innenräumen ermöglichen, die einen von der WHO – nicht aber von der EMA oder Swissmedic – anerkannten Impfstoff erhielten. Aktuell sind dies die chinesischen Impfstoffe Sinovac und Sinopharm.

Konkret ist dies ab dem 16. November möglich, wenn ein Impfnachweis von einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorhanden ist. Ein solches COVID-Zertifikat ist 30 Tage innerhalb von der Schweiz gültig. Zu hoffen ist dadurch eine Förderung des noch zu wünschen übrig lassenden Auslandtourismus.

Verlängerung des Zertifikats für Genesene auf 12 Monate

Auch im Inland kündigt der Bundesrat weitere Änderung an. Einerseits wird ab dem 16. November für Genesene das Zertifikat im Inland auf 12 Monate verlängert. Aktuell können Genesene ein COVID-Zertifikat durch den Beleg eines PCR-Tests für die Dauer von 6 Monaten erhalten.

Andererseits gelten zukünftig strengere Regeln bei den Tests. Zukünftig werden wegen mangelnder Testqualität keine nasalen Antigen-Schnelltests mehr für ein COVID-Zertifikat anerkannt. Dies ist künftig einzig durch einen Test mit einem Nasen-Rachen-Abstrich möglich.

Weiter müssen Personen, wenn sie länger als sechs Wochen auf ihre zweite Impfung warten, beide selber bezahlen. Zudem hat der Bundesrat die kostenpflichtigen Antigen-Schnelltests von aktuell 47 Franken auf maximal 36 Franken gesenkt. Die Mehrkosten werden vom Bund übernommen.

Schlussendlich wird, wie die Erst- und Zweitimpfung, auch, die Kosten der Covid-19-Auffrischimpfung von der obligatorischen Krankenversicherung und dem Bund übernommen. Dies jedoch nur, wenn sie gemäss Impf-Empfehlung erfolgt.

Fazit zur Erleichterung eines COVID-Zertifikats für Touristen

Zur Förderung des Tourismus ermöglichte der Bundesrat ein weiteres COVID-Zertifikat für Touristen, die eine Impfung von einem WHO zugelassenen Impfstoff erhielten. Dies soll ab dem 16. November innerhalb der Schweiz für jeweils 30 Tage gültig sein. Zudem beschliesst der Bundesrat einige weitere strengere Regelungen bei den Tests und verkündet die Übernahme der Kosten der Auffrischungsimpfung von der Krankenkasse und dem Bund.

Autorin

Grossgeworden in einer Swissair-Familie, wurde Livia die Liebe zum Reisen quasi in die Wiege gelegt. Nichts macht die gebürtige Zürcherin so glücklich, wie auf Reisen zu sein, darüber zu schreiben und recherchieren. Begleitet Livia auf reisetopia quer durch die Welt!

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.